Für gemeinnützige Zwecke und andere, nach Ansicht von Jeremias Loos, förderungswürdige Projekte kann Jeremias Loos Webdesign nach eigenem Ermessen einen Rabatt gewähren. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein solcher Rabatt gewährt werden kann, ist in einem persönlichen Gespräch zu klären und wird daraufhin schriftlich festgehalten.
Ein Anspruch auf Rabattierung besteht jedoch in keinem Fall.
Jeremias Loos Webdesign unterliegt der Kleinunternehmerregelung und weist deshalb keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer aus.